Fahrlehrerausbildung neu ab 2024

Mit der 69. Novelle der KDV wird die Fahrlehrerausbildung neu ab 2024 für Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen bzw. Fahrschullehrer und Fahrschullehrerinnen organisiert. Zuerst Fahrlehrer-Assistent werden und Geld verdienen.

Die aktuellen Voraussetzungen bleiben bestehen:

  • Besitz und Nachweis der Fahrpraxis einer Lenkberechtigung der angestrebten Klasse(n) seit mind. 3 Jahren.
  • Nachweis von mind. 3 Jahren Fahrpraxis mit den Fahrzeugen der angestrebten Klasse(n) oder (Praxis-Ersatzseminare sind bei den Klassen A, C und E möglich; bei Klasse F nicht erforderlich.
  • Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Kraftfahrgesetzes, das bedeutet keine gröberen Verstöße bei kraftfahrrechtlichen oder straßenpolizeilichen Vorschriften.
  • Hauptwohnsitz in Österreich

zusätzlich für Fahrschullehrer bzw. Fahrschullehrerinnen:

  • Reifeprüfungszeugnis (Matura oder Studienberechtigungsprüfung, gültig in Österreich)

oder

  • FahrlehrerInnen, welche im letzten Jahr und insgesamt mindestens zwei Jahre lang während der letzten fünf Jahre vor Antragsstellung praktischen Unterricht in einer Fahrschule erteilt haben.

Diese Neuregelung mit nur mehr zwei Jahren Fahrlehrer-Praxis gilt mit In Kraft Treten der KDV.

Fahrlehrerausbildung NEU- Fahrlehrer-Assistent

Ein Entwurf zur Neugestaltung wurde bereits vorgestellt.

Hier geht’s zum Folder für Fahrlehrer Klasse B (inkl. Ausdehnung auf Fahrschullehrerberechtigung):

Folder Fahrlehrerausbildung

Hier finden Sie den Folder für die Erweiterung auf weitere Klassen mit bestehender Fahr(schul)lehrberechtigung: Fahrlehrer weitere Klassen

 

ablauf-gw-b (Download zur besseren Lesbarkeit)

ablauf-weitere-klassen (Download)

Ablauf der Ausbildung

 

Bei uns können Sie jederzeit starten! Verlieren Sie keine Zeit und starten Ihre Ausbildung, wann Sie wollen!

Neu ist u.a., dass nach dem Absolvieren der ersten 3 Module eine Zwischenprüfung mittels einem Multiple-Choicetests (ähnlich einer Computerführerscheinprüfung) eingeführt wird.

Bei positiven Absolvieren dieser erhält man den Status „Fahrlehrer-Assistent“ bzw. „Fahrlehrer-Assistentin“ und darf danach maximal 140 Std. praktischen Unterricht erteilen. Zusätzlich sind 20 Std. mit einem Coach zu absolvieren. Diese 160 Stunden zählen zur Ausbildung. In Summe dürfen Sie mit einer Fahrlehrassistenzberechtigung bis zu 4 Monaten tätig sein. 

Sie verdienen während dieser Zeit bereits Ihr erstes Gehalt, welches durch den Kollektivvertrag geregelt ist.

Die Fahrlehrausbildung neu wird somit mit wesentlich mehr Praxis angereichert.

Nach dieser Phase absolvieren Sie den zweiten Teil der Ausbildung in der Akademie und bereiten sich auf das Gutachten bei der Landesregierung vor.

Ein positives Gutachten (Prüfung) stellt das Ende der Fahrlehrerausbildung neu dar und Sie haben den Beruf „Fahrlehrer“, „Fahrlehrerin“ bzw. „Fahrschullehrer“, „Fahrschullehrerin“ erworben. Damit dürfen Sie in ganz Österreich diesen abwechslungsreichen Beruf ausüben.

Ihr Vorteil: schnell und flexibel zum neuen Beruf

Ein Einstieg ist bei uns jederzeit möglich!

Mit Jänner 2024 trat die Neue Ausbildung im der Veröffentlichung der KFG Novelle in Kraft, die Veröffentlichung der KDV-Novelle steht bevor. Jene Personen, die im alten System noch gestartet haben, können voraussichtlich bis spätestens 30.6.2024 die Ausbildung im alten System fertig machen, ein Umstieg auf das neue System ist jedoch möglich- absolvierte Inhalte werden dabei angerechnet.

Zertifizierungen

Wir sind Ö-CERT Qualitätsanbieter in der Aus- und Weiterbildung für Fahr(schul-)lehrberechtigungen- Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Förderungen für Ihre Ausbildung! Fragen Sie uns nach Ihren Möglichkeiten